Zur umfassenden Ermittlung des eingetretenen Schadens, haben Sie das Recht auf neutral erstelltes Schadengutachten / Beweissicherungsgutachten. Das Gutachten wird zur Schadenabwicklung mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Versicherung benötigt. Es werden wichtige Informationen aufgeführt z.B. die Schadenshöhe, der Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer, die merkantile Wertminderung, die Wertverbesserung, der Restwert, sowie die Dauer des Nutzungsausfalls. Die anfallenden Kosten zur Gutachtenerstellung richten sich nach der Schadenhöhe und sind von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu erstatten.